Behandlungspflege unterliegt dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB) und umfasst ausschließlich medizinische Pflegeleistungen, sowohl im häuslichen als auch im stationären Umfeld bei der stationären Pflege. Durchgeführt werden muss die Behandlungspflege an pflegebedürftigen Menschen immer von examinierten AltenpflegerInnen. Darüber hinaus findet die Behandlungspflege stets auf ärztliche Verordnung statt. Behandlungspflege – Definition Der Begriff Behandlungspflege ist ein wichtiger Teil der Pflege und lässt sich wie folgt definieren: “Die Behandlungspflege, genauer gesagt die medizinische Behandlungspflege bezeichnet alle Pflegeleistungen, die von einem Arzt verschrieben wurden und von einer examinierten Altenpflegekraft, Gesundheitspflegekraft, Kinderkrankenpflegekraft oder Krankenpflegekraft durchgeführt werden.” Die dabei erbrachten Leistungen können vielfältig ausfallen und umfassen unter anderem Blutdruckmessung, Blutzuckermessungen, Wundpflege, Gabe von Medikamenten und Behandlung eines Dekubitus oder mehrerer Dekubiti. Insgesamt handelt es sich dabei also um medizinische Hilfeleistungen, die nicht vom Arzt erbracht werden, aber zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung notwendig sind. Bei der konkreten Kostenübernahme der Behandlungspflege kommt es immer wieder zu Problemen zwischen Krankenkasse und Pflegekasse, weil oftmals nicht hundertprozentig getrennt werden kann, wo eine Abgrenzung gemacht wird, sprich wo der Geltungsbereich der Krankenversicherung aufhört und der Pflegeversicherung, bzw. der Pflegezusatzversicherung anfängt. Tipp: Das Thema Behandlungspflege wird im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) thematisiert, falls Sie sich ausführlich dazu informieren wollen. Formen der Behandlungspflege Durch die ärztliche Verordnung können verschiedene Formen der Behandlungspflege angeordnet werden. Verschrieben werden kann die Behandlungspflege dabei ähnlich wie Medizin und dient dann als Maßnahme um eines oder mehrere Symptome zu behandeln. Diese decken oft einen bestimmten Bereich ab in dem die pflegebedürftige Person Hilfe braucht. Im folgenden Abschnitt stellt Sanubi Ihnen die wichtigsten Ausführungen der Behandlungspflege vor. Medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Versorgung Medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Versorgung wird hauptsächlich dann verordnet, wenn ein Patient aus der ärztlichen Behandlung zwar entlassen wurde, aber dennoch medizinische Pflegeleistungen vonnöten sind, die der Patient selbst nicht durchführen kann. In einem solchen Fall kann es beispielsweise zum Einsatz einer ausgebildeten Kranken- oder Altenpflegekraft kommen. Sicherungspflege Bei der Sicherungspflege handelt es sich um ärztlich verschriebene, medizinische Pflegeleistungen, die von einer Fachperson durchgeführt werden müssen, damit gewisse Behandlungsziele auch wirklich erreicht werden können und die Therapie somit überhaupt erst als erfolgversprechend eingestuft werden kann. Im Speziellen kann es sich dabei etwa um Injektionen oder die Legung von Infusionen handeln. Stattfinden kann diese Form der Behandlungspflege häufig auch zu Hause. Mitunter kann die Sicherungspflege auch so ausgeweitet werden, dass sie nicht nur behandlungspflegerische Maßnahmen umfasst, sondern auch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Krankenhausverhinderungspflege Die Krankenhausverhinderungspflege, auch Krankenhausvermeidungspflege genannt, wird in der Regel dann verordnet, wenn dadurch ein Aufenthalt in einer stationären Einrichtung, bzw. dem Krankenhaus vermieden oder verkürzt werden kann. Dementsprechend verbleibt der Patient bei der Krankenhausverhinderungspflege, statt eines Krankenhausaufenthalts, im eigenen Zuhause und wird dort von einer Fachkraft medizinisch versorgt.